Das Patent zum Entsperren des Displays von Apple wurde vom Bundespatentgericht jetzt für nichtig erklärt. Wegen angeblichen Patentverletzungen wurde so zum Beispiel Motorola und Samsung verklagt.
Die Gerichte hatten aufgrund der Klagen gegenüber Motorola und Samsung dieses Patent auf ihre Gültigkeit überprüft. Für das Bundespatentgericht stellt die Entsperrgeste aber keine technische Lösung dar. Mit diesen Gesten werden die Inhalte des Smartphone vor unabsichtlicher Nutzung geschützt. Mittlerweile nutzen etliche Hersteller verschiedene Möglichkeiten der Entsperrung des Displays.
Apple kann aber gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Berufung gehen. Es ist davon auszugehen, dass das Unternehmen diesen Schritt auch gehen wird und kann das Urteil anfechten. Speziell geht es hierbei um das Patent EP1964022.
Bei Apple muss für diese Funktion der Home-Button gedrückt werden und anschließend der Schieber von links nach rechts gezogen werden. Erst dann werden die eigentlichen Inhalte des Smartphones freigegeben. Es bleibt abzuwarten ob Apple in Berufung gehen wird und an diesem Urteil noch etwas ändern kann.