Oftmals möchten Verbraucher stets über die neusten elektronischen Gadgets wie Smartphones, Smart-TV, Spielekonsolen, Laptops oder Tablet-PCs verfügen. Der ganze Spaß kostet natürlich letzten Endes auch eine Stange Geld und sitzt man dann irgendwann vor seiner Steuererklärung, so kommt schnell die Frage auf: Kann ich Dies oder Jenes vielleicht von der Steuer absetzen?
Es wäre natürlich zu schön, auf diese Frage einfach eine pauschale und simple Antwort zu geben. Die Vermutung dass Dies nicht möglich ist, liegt jedoch nahe, wenn man sich die Komplexität des Steuerrechts anschaut.
Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Nutzung
Damit auf die Frage, ob man sein neues Smartphone oder den Tablet-PC absetzen kann eine richtige Antwort gefunden wird, muss zunächst die Überlegung angestellt werden, ob man das entsprechende Endgerät ganz oder teilweise beruflich nutzt. Andernfalls stehen die Chancen wohl eher schlecht.
Klar ist die Sache zum Beispiel bei einem Mobiltelefon, welches ausschließlich für berufliche Telefonate genutzt wird. Sofern man Dieses nicht ohnehin von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt und man sich dieses auf eigene Kosten angeschafft hat, handelt es sich eindeutig um Werbungskosten. Kompliziert wird es jedoch, wenn private und geschäftliche Telefonate gleichermaßen mit ein und dem selben Smartphone durchgeführt werden. Hier sollte man, sofern man am Absetzen von Kosten interessiert ist, auf jeden Fall sorgfältig dokumentieren. In einigen Fällen werden dabei entsprechende Kosten jedoch nicht vom Finanzamt erstattet, sondern direkt vom Arbeitgeber.
Wird die Werbungskostenpauschale überhaupt tangiert?
Sofern man keine Erstattungen seitens des Arbeitgebers zu erwarten hat, stellt sich beim Thema Absetzen natürlich auch die Frage, ob man mit den zu erwartenden steuerlichen Erstattungen überhaupt über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro hinaus kommt. Ist Dies nicht zu erwarten, so kann man sich den Aufwand auch sparen, denn 1.000 Euro Werbungskosten gewährt das Finanzamt grundsätzlich auch ohne Nachweise.
Selbstständige haben es oft leichter
Weniger kompliziert stellt sich die Sache mit dem Absetzen meist für Selbstständige und Freiberufler dar: Hier sind die Grenzen zwischen einer privaten und beruflichen Nutzung von technischen Gadgets meist sowieso fließend und die berufliche Verwendung eines solchen ist auch viel leichter argumentierbar. Spfern man über mehr als ein Einzelgewerbe verfügt, können Anschaffungen wie ein Laptop oder der neue Tablet-PC ohnehin direkt vom Gewinn abgezogen werden, sofern man die Geräte (auch) betrieblich nutzt.
Im Zweifel beim Steuerberater nachfragen
Absetzen von Elektronikgeräten kann genau wie alle möglichen anderen steuerlichen Fragen schnell sehr komplex werden. Unter Umständen macht es Sinn, Rat bei einem fachkundigen Steuerberater zu suchen. Doch Vorsicht: Auch der Steuerberater kostet Geld und lohnt sich freilich nur dann, wenn man am Ende wirklich mehr raus holen kann. Deswegen sollte auch dieser Schritt wohl durchdacht sein. Vielfach kann man sich entsprechende Infos zur Absetzbarkeit auch einfach ergooglen oder im Web auf Ratgeberportalen in Erfahrung bringen.