Der Streit zwischen der GEMA und Google in Sachen YouTube scheint seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht zu haben. Wie aus Medienberichten zu erfahren war, hat die Gema jetzt beim Landgericht München eine Klage auf Unterlassung gegen Google eingereicht.
Schon seit dem Jahre 2009 streiten beide Parteien über eine Mindestvergütung für die auf YouTube präsentierten Videos. Die Gema fordert hier eine Zahlung von 0,375 Cent pro abgerufenem Video, Google lehnt dies ab. Die Gema vertritt die Urheberrechte von Komponisten und Textern und will mit dieser Zahlung die Rechte ihrer Mitglieder sichern. Nach der Verweigerung der Zahlung hat die Gema gefordert, diverse Videos zu sperren.
In dem jetzt anhängig gemachten Rechtsstreit geht es um die Formulierung, die Google auf seiner Videoplattform YouTube bei zahlreichen Videos verwendet. Hier erscheint der Hinweis, der Clip sei nicht verfügbar, weil die Gema die erforderlichen Rechte nicht eingeräumt habe. Die Gema will nun gegen diese Formulierung, die in ihren Augen „reine Stimmungsmache“ sei, vorgehen. Sie sieht hierin eine Kampagne, die schlechte Stimmung gegen die Gema machen und diese in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht rücken soll. Google hat laut der Gema viel mehr Videos gesperrt als gefordert und nun soll die Sache vom Landgericht München entschieden werden. Eine Sprecherin der Gema teilte der Wirtschaftswoche in einem Interview mit, dass durch diesen Rechtsstreit das Finden einer Lösung unnötig in die Länge gezogen würde.
Auch das Deutsche Marken- und Patentamt hat sich schon in den Streit um die geforderten Zahlungen eingeschaltet. Eine Schiedsstelle wurde eingerichtet.
Bleibt nun abzuwarten, wie die Richter in München diesen Fall beurteilen werden.