Schon seit 2009 streiten Google und die GEMA über Zahlungen für die auf Youtube zur Verfügung gestellten Musikvideos. Da beide Seiten hier ein Abkommen getroffen haben, in dem Stillschweigen über die internen Verhandlungen erklärt wurde sind hier bislang keine genauen Einzelheiten zu erfahren. Nur soviel ist bekannt: Die GEMA möchte, dass Google für jeden einzelnen Videoabruf zahlt während Google lieber eine Pauschalzahlung leisten möchte.
Jetzt geht der Streit in eine neue Runde. Die GEMA hat die Verhandlungen mit Google über die Vergütung von Urhebern für Videos, die auf YouTube abrufbar sind, für gescheitert erklärt. Man will nun das Deutsche Marken- und Patentamt zu Rate ziehen. Wie die GEMA am vergangenen Donnerstag mitteilte, soll hier eine Schiedsstelle eingerichtet werden. Diese hat dann die Aufgabe zu prüfen, inwieweit die Mindestvergütung, die die GEMA verlangt, gerechtfertigt ist.
Im vergangenen Jahr war bereits durch das Hamburger Landgericht festgestellt worden, dass Google nicht der Anbieter der Videos ist, Anbieter sind die Nutzer, die diese Videos hochladen. YouTube haftet lediglich als Störer, wobei hier aber spezielle Prüfpflichten für YouTube festgelegt worden. Die GEMA sieht auch aus diesem Grunde eine Verpflichtung von Google, hier zu handeln.
Infolge des Streits sind zahlreiche Videos auf YouTube gesperrt worden. Diese sind mit einem Erklärungstext von Google versehen. Dieser erklärt den Nutzern, dass die betroffenen Videos zurzeit „in Deutschland nicht verfügbar sind, da die Gema die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat“.Aufgrund dieser Aussage hat Google nun eine Abmahnung von der GEMA erhalten. Die GEMA geht gegen die Formulierung „Verlagsrechte“ vor, da sie nicht die Verlagsrechte inne hat sondern die Vervielfältigungsrechte und die Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Die GEMA kann selber nicht entscheiden, wem sie die Rechte zugesteht. Wenn sie Zahlungen erhält muss sie diese Rechte einräumen.