Die Deutsche Telekom musste heute eine Niederlage vor dem Kölner Landgericht hinnehmen. Demnach sind die Einschränkungen der Surfgeschwindigkeiten bei den Pauschaltarifen nicht zulässig.
In den letzten Wochen wurde die Drosselung der DSL-Geschwindigkeit bei der Deutschen Telekom stark kritisiert. Verbraucherschützer konnten mit Ihrer Klage gegen diese Drosselung einen ersten Sieg einfahren. Noch kann die Telekom jedoch in Berufung gehen, wovon sicherlich auszugehen ist.
Ab einem bestimmten Datenvolumen wollte das Unternehmen die Geschwindigkeit stark drosseln. Vor 2016 war eine Umsetzung jedoch nicht geplant gewesen. Einer der größten Gründe für einen solchen Schritt sind die hohen Kosten für den Breitbandausbau.
Sollte es dabei bleiben und auch die Berufung dieser Entscheidung widersprechen, muss die Deutsche Telekom die entsprechenden Passagen in ihren Flatratetarifen streichen.