Der Routerzwang wird von vielen Netzanbietern praktiziert und nur selten können eigene Router eingesetzt werden, die dem Nutzer volle Freiheit gewährleisten. Doch dieser Routerzwang hat schon bald ein Ende.
Denn das hierfür vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Bundesregierung vorgelegte Gesetz wurde jetzt verabschiedet. Erst 2016 wird diese freie Wahl des Routers erwartet und könnte erst dann in Kraft treten. Bis dahin können die Netzanbieter weiterhin ihre eigenen Router dem Kunden quasi „aufzwingen“.
Mit dieser Gesetzesänderung soll eine freie Gerätewahl möglich sein und eine Stärkung des Wettbewerbs. Kein Wunder, sind die Hersteller von Routern und Modems bisher enorm abhängig von den Netzanbietern oder auch Netzbetreibern. Stichwort ist hier vor allem „passiver und aktiver Netzabschlusspunkt“, der als Grund für den Routerzwang der Netzbetreiber entsprechende Verwendung findet.
Genau so muss es sein und ehrlich gesagt bin ich froh über diese Regelung. Privat nutze ich einen Anschluss von Unitymedia, erhalte ich dort einen absolut bescheidenen billigen Router, der technisch kaum Freiheiten zulässt. Erst wenn ich eine Fritz!Box nutzen möchte, muss ich einen entsprechenden Aufpreis bezahlen und einen vollständig anderen Router wählen ist mehr als qualvoll.
Nicht jeder Verbraucher kennt sich in diesem Bereich aus und bekommt genau heraus, was der Netzbetreiber für Voreinstellungen vorgenommen hat bzw. welche der Verbraucher entsprechend noch durchführen muss oder könnte. Habe da in der Vergangenheit schon so einige Dinge erlebt und da gehört die Drosselung der Datenrate im Router ebenfalls dazu.
Quelle: BMWi