Ein Gericht hat dem Mobilfunkanbieter Vodafone verboten mit “Ideal zum grenzenlosen Surfen” zu werben. Problem an dem Tarif: Für die Nutzung von Facebook, Skype oder Youtube musste ein Aufpreis gezahlt werden.
Der Vebraucherzentrale Bundesverband fand darin einen Widerspruch in sich und reichte eine Klage mein Landgericht Düsseldorf ein. Dieses entschied zu gunsten des Verbandes. Damit darf Vodafone nicht mehr mit solchen Aussagen werben, wenn er im Kleingedruckten die Internettarife einschränkt.
Für zusätzliche Dienste wie Facebook, Skype oder auch Youtube mussten die Kunden zusätzliche 9,95 Euro im Monat zahlen. Allerdings erfuhren sie dies erst im Kleingedruckten bzw. den Fußnoten und war nicht direkt ersichtlich.
Grundsätzlich gilt generell bei allen Vertragsunterzeichnungen sich immer auch das Kleingedruckte durchzulesen. Wirklich gemacht wird es aber eher in den seltensten Fällen. Doch gerade bei Internet-Flatrates ist es wichtig das Inklusivvolumen zu betrachten und nach möglichen Einschränkungen nachzusehen.